Öffnungszeiten Rathaus

Montag - Freitag von 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag von 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

Öffnungszeiten Wertstoffhof

Mo 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Di 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Do 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Fr 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Sa 09:00 Uhr - 13:00 Uhr

Öffnungszeiten Gemeindebücherei

Mo 15:00 Uhr - 18:30 Uhr
Mi 15:00 Uhr - 20:00 Uhr
Do 15:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr 10:00 Uhr - 12:00 Uhr

Vier Veranstaltungskalender zur besseren Übersicht:

Allgemein
Vereine
Kinder
Senioren

Grünordnung & Umweltschutz

In der Rubrik Grünordnung & Umweltschutz finden Sie wichtige Information zum Thema Baumschutz in Feldkirchen. Neben der geltenden Baumschutzverordnung stellen wir Ihnen Merkblätter des Landratsamtes zur Baumfällung und den Baumfällungsantrag bereit. Bitte lesen Sie die Informationen sorgsam. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns eine Mail an umweltamt@feldkirchen.de.

Für weiterführende Fragen zum Thema Grünordnung steht Ihnen auch die Sachgebietsabteilung im Landratsamt mit Rat und Tat zur Seite.

Wusste Sie eigentlich, dass die Gemeinde Feldkirchen schon mehrfach als bienenfreundliche Kommune ausgezeichnet wurde? 

Dafür wurde in den vergangenen Jahren viel getan. Im gesamten Gemeindegebiet finden Sie Blühwiesen die extra für Insekten und deren Nahrungssuche angelegt wurden. Bitte betreten Sie diese Flächen zum Schutz der Tiere NICHT. Außerdem hat die Gemeinde den heimischen Imkern einige Flächen zur Verfügung gestellt - beispielsweise im Riemer Wäldchen. All diese und noch viele weitere Maßnahmen haben zum Ziel geführt, dass sich Wildbienen, Bienen und andere Insekten in Feldkirchen wohlfühlen. Bürgermeister Andreas Janson hat sich im Sommer 2023 mit einem heimischen Imker unterhalten. Das Interview lesen Sie in der Rubrik Bienenfreundliche Kommune.

Insektennester-Entfernung

Obwohl die Gemeinde Feldkirchen grundsätzlich eine insektenfreundliche Kommune ist, kommt es natürlich trotzdem alle Jahre vor, dass Insekten, wie zum Beispiel Wespen, dem Lebensraum der Menschen zu nahe kommen. Was aber ist zu tun, wenn Sie ein Insektennest im Haus finden? Zuständig ist hier nicht die Feuerwehr und auch nicht die Gemeinde, sondern die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt. Bei Fragen zur Entfernung von Insektennestern wird Ihnen HIER geholfen.