Informationen zu Heizöltanks: Prüfpflicht und Stilllegung
Eine Prüfpflicht für Heizöltanks gibt es gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS)
- bei allen unterirdischen Tanks (Erdtanks)
- bei oberirdischen Tanks (Kellertanks) mit einem Volumen über 10.000 Liter
Prüfpflichtige Tanks sind vor Inbetriebnahme und dann regelmäßig alle 5 Jahre durch einen Sachverständigen gem. § 18 VAwS zu überprüfen. Eine Sachverständigenprüfung ist auch nach wesentlicher Änderung und nach der Stilllegung der Anlage durchführen zu lassen.
Der Prüfbericht des Sachverständigen wird dem Landratsamt München, Sachgebiet Wasserrecht zugeleitet.
Für weitere Informationen stehen Ihnen im Landratsamt München, Sachgebiet Wasserrecht, unter der Rufnummer 089 6221-2632 Frau Scheibe oder unter 089 6221-2489 Frau Nagel zur Verfügung.
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