Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft
Beim Standesamt Feldkirchen ist die Anmeldung der Eheschließung möglich, wenn Sie beide oder einer von Ihnen mit Haupt- oder Nebenwohnung in Feldkirchen gemeldet sind.
Sollten Sie in Feldkirchen keinen Wohnsitz haben, wollen aber in Feldkirchen heiraten oder eine Lebenspartnerschaft begründen, müssen Sie die Eheschließung / Lebenspartnerschaft bei dem Standesamt anmelden, bei dem wenigstens einer von Ihnen einen Wohnsitz hat. Erkundigen Sie sich frühzeitig beim Standesamt an Ihrem Wohnort nach den notwendigen Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung / Lebenspartnerschaft, die nach den persönlichen Verhältnissen der Verlobten sehr unterschiedlich sein können.
Nach Entgegennahme und Überprüfung der Anmeldung der Eheschließung / Lebenspartnerschaft bitten Sie um eine Bescheinigung der Anmeldung der Eheschließung / Lebenspartnerschaft. Mit dieser können Sie sich bzgl. Terminwunsch für Ihre Trauung in Verbindung setzen.
Veranlassen Sie bei Ihrem zuständigen Standesamt auch, dass uns die Anmeldeunterlagen zugesandt werden.
Einige Tage nach Eingang Ihrer Anmeldeunterlagen sollten Sie nochmals mit uns Kontakt aufnehmen, um die Einzelheiten Ihrer Eheschließung / Begründung der Lebenspartnerschaft und die Kosten zu besprechen.
Abschließend erhalten Sie eine schriftliche Terminbestätigung.
Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte einen Termin für die Anmeldung Ihrer Eheschließung / Lebenspartnerschaft.
Die Trauungen finden im Trauzimmer des Rathauses statt.


Zur Anmeldung einer Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft in Feldkirchen sind folgende Unterlagen erforderlich:
Wenn Sie noch nicht verheiratet waren bzw. noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten und volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind:
- Neuer beglaubigter Ausdruck/neu beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes.
- Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung/der Begründung einer Lebenspartnerschaft mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich bei der Einwohnermeldestelle des Hauptwohnsitzes. Wenn Sie in Feldkirchen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, wird das Dokument beim Standesamt im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung / Begründung der Lebenspartnerschaft erstellt.
- Neu ausgestellte Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder. In die jeweilige Urkunde, die Sie beim Geburtsstandesamt erhalten, müssen Sie beide als Eltern eingetragen sein.
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis.
Wenn Sie bereits verheiratet waren oder schon eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, benötigen Sie zusätzlich folgendes:
- einen urkundlichen Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe / die Aufhebung der letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Bei Vorehen ist dies nicht das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten, sondern eine neue Eheurkunde bzw. eine neue beglaubigte Abschrift/Ausdruck aus dem Eheregister / Familienbuch) der letzten Ehe, erhältlich beim Eheschließungsstandesamt. In das beim zuständigen Standesamt geführte Eheregister werden Scheidung bzw. Tod eines Ehegatten von Amts wegen eingetragen.
Bei aufgehobenen Lebenspartnerschaften ist dies in der Regel das rechtskräftige Aufhebungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des/der früheren Lebenspartners / Lebenspartnerin.
- Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen sowie früherer eingetragenen Lebenspartnerschaften und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen, vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also beispielsweise Familienstammbücher, Heiratsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden und Scheidungsurteile und Aufhebungsurteile.
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Rechtsansprüche können aus dieser Zusammenstellung nicht hergeleitet werden.
In allen anderen Fällen, wenn Sie oder Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
- nicht im Bundesgebiet geboren sind
- adoptiert sind,
- Ihre letzte Ehe/Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen haben,
- gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind,
sollte zumindest einer der beiden Partner zur Auskunft persönlich bei uns vorsprechen. Bereits vorhandene, auch ältere personenstandsrechtliche Dokumente und die Ausweise beider Partner sollten in jedem Fall zum Auskunftsgespräch mitgebracht werden.
Wir bitten um Verständnis, dass bei der Vielzahl der Fallgestaltungen gerade mit Auslandsbezug keine Telefonberatung möglich ist. Dies trifft auch bei geplanten Eheschließungen im Ausland usw. zu.
Unter http://www.muenchen.de/ - Rathaus - Kreisverwaltungsreferat - Standesamt -können Sie weitere Informationen finden.
Wegen kirchlicher Trauungen setzen Sie sich bitte mit den zuständigen Pfarrämtern in Verbindung.