Ab dem 1. Januar 2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen.
Mit der eID-Karte kann die Karteninhaberin oder der Karteninhaber die Online-Ausweisfunktion nutzen. Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre. Eine verkürzte Gültigkeit bei Personen unter 24 Jahren ist nicht vorgesehen. Jede eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt.
Die eID-Karte kann nur für Antragsteller, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, und nur mit einer eingeschalteten Online-Ausweis-Funktion ausgestellt werden. Die antragstellende Person erhält zudem einen PIN-Brief.
Die Beantragung der eID-Karte ist ab dem 1. Januar 2021 im Einwohnermeldeamt möglich.
Hinweis:
Die eID-Karte ist kein Reisedokument sondern soll lediglich die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises ermöglichen.
Wofür kann eine eID-Karte verwendet werden?
Mit der eID-Karte kann die Karteninhaberin/der Karteninhaber die Online-Ausweisfunktion nutzen. Die Online-Ausweisfunktion dient dazu sich virtuell auszuweisen oder beispielsweise auch für das Ausfüllen von Formularen im Internet.
Die eID-Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie z. B. Lichtbild, Unterschrift, Größe und Augenfarbe.
Wer kann eine eID-Karte beantragen?
Hinweis:
Deutsche oder deutsche mit einer weiteren Staatsangehörigkeit können die eID-Karte nicht beantragen, da diese Personen sich mit Ihrem Personalausweis elektronisch ausweisen können.
Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, können einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen.
Staatsangehörige dieser Staaten sind antragsberechtigt:
26 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (außer Deutschland)
- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Niederlande
- Italien
- Irland
- Kroatien
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Schweden
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Ungarn
- Zypern
Hierzu gehören nicht:
- Großbritannien
- Türkei
- Schweiz
EWR-Staaten (26 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, außer Deutschland)
- Norwegen
- Island
- Liechtenstein
Was wird zur Beantragung benötigt:
- Gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis der oben genannten Länder
- Mindestalter: 16 Jahre
- Gebühr: 37,00 EUR
Weiter Infos zu der neuen eID-Karte finden Sie hier: