Führungszeugnis
Bei den Führungszeugnissen unterscheidet man:
- Führungszeugnis für private Zwecke
- Führungszeugnis für eine Behörde
- Erweitertes Führungszeugnis
- Europäisches Führungszeugnis
Online-Antrag
Hier können Sie das Führungszeugnis über das zentrale Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen.
Voraussetzungen
Der Antrag auf ein Führungszeugnis kann bei der Meldebehörde der gemeldeten Haupt- und auch der Nebenwohnung gestellt werden. Personen, die nicht im Bundesgebiet gemeldet sind, müssen den Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz stellen.
Voraussetzung für den Antrag auf ein Führungszeugnis ist die Vollendung des 14. Lebensjahres.
Ein einfaches Führungszeugnis können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.
Bei schriftlicher Antragstellung ist die Beglaubigung Ihrer Unterschrift durch eine siegelführende Stelle erforderlich. Weiterhin müssen Sie den Verwendungszweck für das Führungszeugnis angeben.
Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Gebühr 13,00 €
Gebührenbefreiung: Bei Mittellosigkeit (z. B. Beziehenden von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfeempfängern, Beziehern des Kinderzuschlags nach § 6a Bundeskindergeldgesetz) oder wenn das Führungszeugnis für einen besonderen Verwendungszweck benötigt wird. Dies wird angenommen, wenn das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung benötigt wird (zur Gebührenbefreiung siehe auch unter "Weiterführende Links").
Bei einer elektronischen Antragstellung ist der Nachweis der Mittellosigkeit elektronisch zu erbringen.
Erweitertes Führungszeugnis: Die Aufforderung, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, bestätigt, dass die entsprechenden Voraussetzungen (siehe unter "Besonderheiten") vorliegen.
Bearbeitungszeit
Im Regelfall zwei bis drei Wochen.
Europäisches Führungszeugnis: bis zu sechs Wochen
Besonderheiten:
Führungszeugnis für private Zwecke
Das Führungszeugnis wird Ihnen direkt vom Bundesamt für Justiz an Ihre private Meldeanschrift gesandt.
Führungszeugnis für eine Behörde
Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesamt für Justiz an die von Ihnen genannte deutsche Behörde gesandt. Im Antrag muss der Verwendungszweck angegeben werden.
Erweitertes Führungszeugnis
Ein erweitertes Führungszeugnis kann erteilt werden, wenn
- die Erteilung in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf die Vorschrift des
§ 30 a BZRG vorgesehen ist
oder wenn
2. dieses Führungszeugnis benötigt wird für
a) die Prüfung der Eignung nach § 72 des Achten Buches Sozialgesetzbuch -
Kinder- und Jugendhilfe
b) eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung,
Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder
c) eine Tätigkeit, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt
zu Minderjährigen aufzunehmen.
Die schriftliche "Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses" (wird von der auffordernden Person/Behörde/Firma /Institution/Verein etc. ausgestellt) ist bei Antragstellung vorzulegen.
Europäisches Führungszeugnis
Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die - neben oder anstatt der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen. In dieses Führungszeugnis werden auch die Eintragungen aufgenommen, die im Strafregister des Herkunftslandes gespeichert sind.
Führungszeugnis online (zentrales Online-Portal)
Um einen elektronischen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz stellen zu können, benötigen Sie
- einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
- ein Kartenlesegerät oder Smartphone zum Auslesen des Ausweisdokumentes,
- die AusweisApp2 und
- ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Digitalkamera oder Scanner) um Nachweise hochzuladen
Rechtsgrundlagen:
- § 30, 30a und 31 Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz – BZRG)
- § 72a Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe
Persönliche Eignung
Weiterführende Links:
- Die häufigsten Fragen zum Führungszeugnis – Bundesamt für Justiz
- Informationen zu Führungszeugnissen – Bundesamt für Justiz
- Informationen zum erweiterten Führungszeugnis – Bundesamt für Justiz
- Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis
- Informationen zur AusweisApp2