Die Wohnberechtigung eines wohnungssuchenden Haushalts für geförderten Mietwohnraum im Landkreis München wird vom Sachgebiet Wohngeld, Bildung und Teilhabe beim Landratsamt München geprüft.
Das Ergebnis dieser Prüfung ist abhängig vom Einkommen und der gesuchten Wohnungsgröße, die wiederum abhängig von der Größe der Familie ist.
Für die öffentlich geförderten Mietwohnungen in der Gemeinde Feldkirchen ist das Landratsamt München zuständig (Wohnberechtigungsschein und Vergabe). Bitte reichen Sie den Antrag trotzdem über die Gemeinde Feldkirchen in einem verschlossenen Briefumschlag ein, da wir diesen wohnungsamtlich bestätigen müssen. Wir leiten den Antrag dann kostenfrei für Sie weiter.
Die Wohnungsanträge erhalten Sie unter folgendem Link: