Entwicklungsgebiet südlich der A 94
(14. Flächennutzungsplanänderung)
Im März 2012 begann der Dialog zum Thema Umgehungsstraße, Ikea, Baumarkt und Regionalpark. Hier erfahren Sie den Stand der Dinge mit der neusten Information zuerst.
- Begriffserklärungen
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Bürgerbeteiligung, Bürgerbegehren, Ratsbegehren, Bürgerentscheid
Aktuelles Bürgerbegehren - Wortlaut
Aktuelles Ratsbegehren - Wortlaut
- Gemeinderatssitzung am 16. Mai 2013:
Gemeinderat beschließt den Titel zum Ratsbegehren, das Aussehen des Stimmzettels und die wichtige Stichfrage, die im Zweifel alles entscheidet
- Gemeinderatssitzung am 19. April 2013:
Ohne IKEA wird es keine Umgehungsstraße und damit auch keine Verkehrsentlastung in Feldkirchen geben. Denn der Eigentümer all dieser Grundstücke teilte mit: "Nur im Zusammenhang mit der Verwirklichung des Projektes der Firma IKEA und der Bauleitplanung für die Hofstelle kann über die Umgehungsstraße gesprochen werden, ansonsten nicht."
Gemeinderat beschließt die Formulierung für das Ratsbegehren.
Gemeinderat beschließt eine Resolution.
- Öffentliche Auslegung vom 25.3.2013 bis 8.5.2013 - Während dieser Frist konnten Stellungnahmen angegeben werden, die ins eventuelle weitere Verfahren einfließen. Ausgelegt wurden:
- Planentwurf und Begründung zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans
- Verkehrsgutachten
- spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung - Zusammenfassung der Bürgerinformation am 21. März 2013
- Vorschau auf Bürgerinformation am 21. März 2013 - Einzelheiten der Konzeption des Flächennutzungsplanes, Verkehrsuntersuchungen
- Gemeinderatssitzungen am 14. März 2013 (Ratsbegehren dem Grunde nach beschlossen) und am 2.4.2013 (Gemeinderat stellt einstimmig die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens fest)
- Gemeinderatssitzung am 13. Dezember 2012:
Aufstellungsbeschluss FNP - Start für Beteiligung der Bürger und Behörden - Gemeinderatssitzung am 14. Juni 2012:
Ausblick auf erweiterte Verkehrsuntersuchungen - Resümé (22.03.12) und "Wie geht es weiter?" (Stand 30.05.12)
- Bürger-Information (22.03.2012) - Rückblick, Inhalte
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Bürgerbeteiligung, Bürgerbegehren, Ratsbegehren, Bürgerentscheid
Derzeit werden Bürger und Medien mit juristischen Fachbegriffen konfrontiert. An dieser Stelle werden diese erläutert.
Bürgerbeteiligung …
ist ein Begriff aus dem Baurecht. Gesetzlich vorgegeben ist bei Flächennutzungs- und bei Bebauungsplan-Verfahren, dass die Öffentlichkeit mindestens 2-mal befragt wird. Richtig wäre eigentlich „Öffentlichkeitsbeteiligung“, weil nicht nur die Bürger einer Gemeinde, sondern Jedermann in diesen Verfahren seine Meinung schriftlich äußern kann.
Parallel werden auch Behörden und Verbände befragt.
Befragt werden heißt, dass eine Plan-Idee vorgestellt wird und dass man sich zu dieser Plan-Idee äußern kann. Früher hießen die Äußerungen „Anregungen und Bedenken“.
Bürgerbegehren ...
ist eine Ausnahme, bei der die Bürger direkt über Gemeindeangelegenheiten entscheiden. Ausnahme deshalb, weil in Deutschland der Grundsatz der parlamentarischen Demokratie gilt, d.h. das Volk wählt den Gemeinderat und der entscheidet. Das ist anders als beispielsweise in der Schweiz.
Ein Bürgerbegehren ist eine Initiative, mit der eine bestimmte Fragestellung für die Bürger zu Abstimmung gebracht wird. Ein Bürgerbegehren ist erfolgreich, wenn 10% der wahlberechtigten Gemeindebürger unterschrieben haben. Es ist ein sogenanntes Minderheitenrecht, weil ein kleiner Teil der Bürger ausreicht.
Erfolgreich heißt nicht, dass die gestellte Frage schon entschieden ist; soweit geht das Minderheitenrecht nicht. Erfolgreich bedeutet zunächst nur, dass die Bürger abstimmen dürfen und anstelle des Gemeinderates entscheiden.
Welche Entscheidung fällt, wird am „Wahlsonntag“ ausgezählt - und da entscheidet die Mehrheit.
Ratsbegehren ...
ist eine weitere Möglichkeit, die Enscheidung von den Bürgern direkt treffen zu lassen. Dieser Weg bleibt dem Gemeinderat jederzeit offen. Wenn der Gemeinderat eine Frage nicht selbst entscheiden will, kann er mit seiner Mehrheit beschließen, dass die Bürger gefragt werden. Weil hierbei das demokratisch legitimierte Gremium entscheidet und seine Kompetenz für den Einzelfall in die Hand der Bürger gibt, braucht es keine Unterschriftsliste und auch eine Reihen von Vorschriften zum Schutz der Minderheit (beim Bürgerbegehren erforderlich) sind hier nicht anzuwenden.
Bürgerentscheid ...
ist schließlich das, was aus einem Bürgerbegehren oder einem Ratsbegehren folgt - die Abstimmung der Bürger. Notwendig ist dafür eine klar formulierte Ja-Nein-Frage. Nicht möglich ist beispielsweise die Frage: „Wie hätten Sie gerne die Entwicklung südlich der A 94?“
Die Fragestellung erfolgt wie eine Wahl an einem Sonntag (am 30.6.2013). Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet. Wenn allerdings diese Mehrheit nicht gleichzeitig 20% der Stimmberechtigten ausmacht, ist der Bürgerentscheid ohne Ergebnis und damit hinfällig.
Die Rechtswirkung des Bürgerentscheids ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz:
"Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Beschlusses des Gemeinderats.
Der Bürgerentscheid kann innerhalb eines Jahres nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden, es sei denn, dass sich die dem Bürgerentscheid zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage wesentlich geändert hat."