Erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Lichtbild, Format 35 x 45 mm
Hinweis: Derzeit werden in der Gemeinde Feldkirchen noch keine digitalen Lichtbilder erstellt!
- Kinderreisepässe werden nur noch mit Lichtbild ausgestellt. Dies gilt auch für Kleinkinder.
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- Reisepass wurde nicht von der Gemeinde Feldkirchen ausgestellt: alter Kinderreisepass und Geburtsurkunde
- Reisepass wurde von der Gemeinde Feldkirchen ausgestellt: alter Kinderreisepass
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- persönliche Anwesenheit des Antragstellers (auch Babys und Kleinkinder!).
- Bei zusammen lebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen, wobei die Unterschrift des anderen Elternteils durch die Passbehörde überprüft werden soll. Hierfür bitte Ausweiskopie/Passkopie mitbringen!
- Sorgerechtsbeschluss bei nur einem Sorgeberechtigten
Wichtig: In Zweifelsfällen kann die Ausweisbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen müssen Sie unter Umständen ein weiteres Mal persönlich vorbeikommen
Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht mehr möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist nur eine Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses möglich. Die Verlängerung/Aktualisierung eines Kinderreisepasses ist also nur möglich, wenn der Kinderreisepass noch gültig ist und noch genügend leere Seiten vorhanden sind (sonst Neuausstellung!) Für eine Verlängerung ist jeweils ein aktuelles Lichtbild erforderlich.
Hinweis: Es kann bereits auch für Kinder ein regulärer Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden. Die Gültigkeit beträgt bei unter 24-jährigen 6 Jahre. Bitte beachten Sie jedoch nachfolgende Hinweise zum Verlust der Gültigkeit.
Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren diese Ihre Gültigkeit, wenn die Person anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht, oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann zum Beispiel auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Gebühren
Kinderreisepass: 13,00 EUR (1 Jahr gültig)
Verlängerung oder Aktualisierung eines Kinderreisepasses: 6,00 EUR (um je 1 Jahr, max. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres).
Eine Checkliste zur Ausweisbeantragung finden Sie hier.
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Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter |