Ab 01. Januar 2021: Neue Kinderreisepässe sind ein Jahr gültig
Ab dem 01.01.2021 werden neu beantragte Kinderreisepässe nur noch für maximal 12 Monate ausgestellt. Auch für Verlängerungen des Kinderreisepasses gilt eine maximale Verlängerung von 12 Monaten. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe (vor dem 01.01.2021) bleiben bis zum aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.
Weitere Infos unter: https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/9332988744
Ab dem 02. August 2021: Neues Design Personalausweis und zwei Fingerabdrücke werden im Chip gespeichert
Weitere Informationen hierfür erhalten Sie unter: https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/PA/DE/2020/Aenderung_ab_Januar_2021.html;jsessionid=D9E15EE653E272F8515477E7EEDCDA36.2_cid373