Bitte informieren Sie sich vorab online beim Auswärtigen Amt, welches Reisedokument Sie für Ihr Reiseziel benötigen!
Erforderliche Unterlagen
- 1 aktuelles (neues) biometrisches Lichtbild, Format 35 x 45 mm
Hinweis: Derzeit werden in der Gemeinde Feldkirchen noch keine digitalen Lichtbilder erstellt!
- bisherigen Personalausweis oder Reisepass bzw. Kinderreisepass
- persönliche Anwesenheit des Antragstellers (auch Babys und Kleinkinder!)
- bei Erstausstellung durch die Gemeinde Feldkirchen:
bei Ledigen: eine Geburtsurkunde
bei verheirateten bzw. geschiedenen Personen: Heiratsurkunde
- ggfs. Nachweis über eine evtl. Namensänderung
- Bei Personalausweisbewerbern unter 16 Jahren:
bei zusammen lebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen, wobei die Unterschrift des anderen Elternteils durch die Personalausweisbehörde überprüft werden soll. Hierfür bitte Ausweiskopie/Passkopie mitbringen. - den Sorgerechtsbeschluss bei nur einem Sorgeberechtigten
Wichtig: In Zweifelsfällen kann die Ausweisbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen müssen Sie unter Umständen ein weiteres Mal persönlich vorbeikommen.
Ab 02.August 2021 sind bei der Personalausweisbeantragung Fingerabdrücke verpflichtend (ab dem 6.Lebensjahr).
Hinweis: Es kann bereits auch für Kinder ein regulärer Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden. Die Gültigkeit beträgt bei unter 24-jährigen 6 Jahre. Bitte beachten Sie jedoch nachfolgende Hinweise zum Verlust der Gültigkeit!
Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren diese ihre Gültigkeit, wenn die Person anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht, oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann zum Beispiel auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen ab 01.01.2021
- Antragsteller ab 24 Jahren: 37,00 EUR
- Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 EUR
- Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige: Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich; aufgrund der Berücksichtigung im Regelbedarf ist eine Bedürftigkeit der Leistungsempfänger nach SGB II und SGB XII im Regelfall nicht mehr gegeben
- Vorläufiger Personalausweis: 10,00 EUR
Weitere Gebührenregelungen ab 01.01.2021
- Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Vollendung des 16. Lebensjahres: gebührenfrei
- Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei älteren Ausweisen: gebührenfrei
- Ändern der PIN im Bürgeramt = Neusetzen der Geheimnummer (z. B. PIN vergessen): gebührenfrei
- Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
- Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
- Entsperren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
- Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikats: Festlegung durch jeweiligen Anbieter
Eine Checkliste zur Ausweisbeantragung finden Sie hier.
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Vollmacht zur Abholung des neuen Personalausweises |
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Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter |