Erforderliche Unterlagen
- 1 aktuelles (neues) biometrisches Lichtbild, Format 35 x 45 mm
Hinweis: Derzeit werden in der Gemeinde Feldkirchen noch keine digitalen Lichtbilder erstellt!
- bisherigen Personalausweis oder Reisepass bzw. Kinderreisepass
- persönliche Anwesenheit des Antragstellers (auch Babys und Kleinkinder!)
- bei Erstausstellung durch die Gemeinde Feldkirchen:
bei Ledigen: eine Geburtsurkunde
bei verheirateten bzw. geschiedenen Personen: Heiratsurkunde
- ggfs. Nachweis über eine evtl. Namensänderung
- beim Kinderreisepass die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter (dies gilt auch für die Beantragung eines Personalausweises vor dem 16.Lebensjahr sowie für die Beantragung eines Reisepasses vor dem 18.Lebensjahr).
- Bei Personalausweisbewerbern unter 16 Jahren:
bei zusammen lebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen, wobei die Unterschrift des anderen Elternteils durch die Personalausweisbehörde überprüft werden soll - den Sorgerechtsbeschluss bei nur einem Sorgeberechtigten
Wichtig: In Zweifelsfällen kann die Ausweisbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen müssen Sie unter Umständen ein weiteres Mal persönlich vorbeikommen.
Ab 02.August 2021 sind bei der Personalausweisbeantragung Fingerabdrücke verpflichtend (ab dem 6.Lebensjahr).
Hinweis: Es kann bereits auch für Kinder ein regulärer Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden. Die Gültigkeit beträgt bei unter 24-jährigen 6 Jahre. Bitte beachten Sie jedoch nachfolgende Hinweise zum Verlust der Gültigkeit!
Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn die Person anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z.B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen!
Gebühren für die Ausstellung von Reisepässen
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 EUR
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 60,00 EUR
- vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR
- Änderung eines Passes/vorläufigen Passes: 6,00 EUR
- Zuschlag zum Reisepass für einen Express-Pass: 32,00 EUR
- Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten: 22,00 EUR
Eine Checkliste zur Ausweisbeantragung finden Sie hier.
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Vollmacht zur Abholung des neuen Reisepasses |
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Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter |