Öffnungszeiten Rathaus

Montag - Freitag von 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag von 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

Öffnungszeiten Wertstoffhof

Mo 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Di 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Do 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Fr 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Sa 09:00 Uhr - 13:00 Uhr

Öffnungszeiten Gemeindebücherei

Mo 15:00 Uhr - 18:30 Uhr
Mi 15:00 Uhr - 20:00 Uhr
Do 15:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr 10:00 Uhr - 12:00 Uhr

Vier Veranstaltungskalender zur besseren Übersicht:

Allgemein
Vereine
Kinder
Senioren

Bild

Eingabeplanung

Der Planer 

Zu einer guten Planung gehört ein qualifizierter Entwurfsverfasser, also Planer. Der Gesetzgeber hat im Art. 61 BayBO geregelt, welche Berufsgruppen bauvorlageberechtigt sind. Gemeindeverwaltungen bzw. deren Mitarbeiter*innen dürfen hierzu keine Empfehlungen abgeben.

Eine Liste mit Architekten beziehungsweise planvorlageberechtigten Ingenieuren gibt es bei der Bayerischen Architektenkammer oder bei der Bayerischen Ingenieurkammer Bau

Nachbarn beteiligen

Bei einem geplanten Bauvorhaben sind die benachbarten Eigentümer in Kenntnis zu setzen. Es wird empfohlen den Nachbarn den Bauplan zur Einsicht zu überlassen und diesen zu erläutern.

Eine Nachbarbeteiligung ist in jedem Fall durchzuführen.

Wenn keine Nachbarschaftsunterschrift geleistet wurde, beteiligt das Landratsamt die Nachbarn. Diese erhalten den Genehmigungsbescheid zugestellt.

Eine Nachbarbeteiligung muss auch bei Freistellungsverfahren durchgeführt werden.