Öffnungszeiten Rathaus

Montag - Freitag von 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag von 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

Öffnungszeiten Wertstoffhof

Mo 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Di 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Do 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Fr 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Sa 09:00 Uhr - 13:00 Uhr

Öffnungszeiten Gemeindebücherei

Mo 15:00 Uhr - 18:30 Uhr
Mi 15:00 Uhr - 20:00 Uhr
Do 15:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr 10:00 Uhr - 12:00 Uhr

Vier Veranstaltungskalender zur besseren Übersicht:

Allgemein
Vereine
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Senioren

Katasterauszug

Auszüge aus dem Liegenschaftskataster für das Baugenehmigungsverfahren (Katasterauszug zur Bauvorlage) jetzt auch direkt bei Ihrer Gemeindeverwaltung!

Zu den Bauvorlagen für einen Bauantrag zählt gemäß Bauvorlagenverordnung (§7 BauVorlV) auch ein höchstens ein halbes Jahr alter Auszug aus der Flurkarte (meistens Maßstab 1:1000), der vom zuständigen staatlichen Vermessungsamt (ADBV) beglaubigt sein muss oder durch ein automatisiertes Abrufverfahren zum Zweck der Bauvorlage abgerufen worden ist. Der Auszug aus der Digitalen Flurkarte und dem Automatisierten Liegenschaftsbuch enthält Flurstücks- und Eigentümerangaben zum Baugrundstück und den benachbarten Grundstücken. 

Der Katasterauszug darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein.

Der zwischen der Bayerischen Vermessungsverwaltung und kommunalen Spitzenverbänden entwickelte Online-Dienst „Katasterauszug zur Bauvorlage“ ermöglicht es Ihrer Gemeindeverwaltung, für Sie auf einfachem und schnellem Wege katastertechnische Unterlagen nach den gesetzlichen Bestimmungen abzurufen.

Gemäß dem Motto „Die Daten sollen laufen – und nicht der Bürger“ stellt dieser Service  einen wichtigen Beitrag zur bürgerfreundlichen Kommune dar.

Die Vorteile:
• schnell
• einfach
• kein zusätzlicher Gang zum staatlichen Vermessungsamt
• keine Mehrkosten (36,- € gemäß Gebührenordnung der staatl. Vermessungsämter)

 

Wie bestelle ich meinen Katasterauszug zur
Bauvorlage?

Schriftlich:
Gerne können Sie Ihren Katasterauszug zur Bauvorlage bequem bei uns per E-Mail, Fax oder Brief bestellen. Das Schriftstück muss mindestens die Gemarkung/ Flurstücksnummer oder die Adresse des zu bebauenden Grundstücks, die namentlich genannte Baumaßnahme und die Rechnungsanschrift enthalten. Die Bezahlung der Gebühr in Höhe von 36,-€ erfolgt immer per Rechnung.

Bitte beachten Sie:
Die Abgabe der Katasterauszüge kann nur im Rahmen des Bauvorlageverfahrens erfolgen. Eine darüber hinausgehende Abgabe von Auszügen aus der Digitalen Flurkarte oder dem automatisierten Liegenschaftsbuch an Dritte durch die Gemeindeverwaltung verstößt gegen die mit dem staatlichen Vermessungsamt (ADBV) geschlossene Vereinbarung. Bitte wenden Sie sich in diesem Falle direkt an den Herausgeber. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV)