Öffnungszeiten Rathaus
Montag - Freitag von 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag von 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mo 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Di 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Do 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Fr 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Sa 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Öffnungszeiten Gemeindebücherei
Mo 15:00 Uhr - 18:30 Uhr
Mi 15:00 Uhr - 20:00 Uhr
Do 15:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Vier Veranstaltungskalender zur besseren Übersicht:
Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Abweichung von örtlichen Bauvorschriften
Wenn Ihr verfahrensfreies Vorhaben einer örtlichen Bauvorschrift widerspricht, können Sie eine Abweichung davon beantragen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für Ihr Vorhaben eine Abweichung von örtlichen Bauvorschriften beantragen. Üblicherweise wird eine Abweichung von örtlichen Bauvorschriften gemeinsam mit einem Bauantrag behandelt. Eine Abweichung von örtlichen Bauvorschriften kann aber auch für verfahrensfreie Vorhaben beantragt werden. In diesem Fall ergeht eine isolierte Entscheidung über die Abweichung.
Auch, wenn für Ihr Vorhaben die Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zugelassen wird, muss es dennoch die öffentlich-rechtlichen Vorgaben im Übrigen einhalten.
Die Abweichung von örtlichen Bauvorschriften ist eine Ermessensentscheidung. Beim grundsätzlichen Vorliegen der Voraussetzungen für die Abweichung kann also gegebenenfalls dennoch eine Abweichung versagt werden.
Weitere Informationen
Eine isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften können Sie beantragen, wenn
- Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist und
- die Abweichungen unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen örtlichen Bauvorschrift und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.
aktueller Katasterauszug
Bauzeichnungen
ggf. weitere Unterlagen
Lageplan
- Die Entscheidung der Gemeinde über die isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften können Sie mit einer Klage zum Verwaltungsgericht angreifen.
Schriftliche Einreichung
- Reichen Sie Ihren Antrag auf isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften bei der zuständigen Gemeinde ein.
- Reichen Sie auch eine Begründung sowie die erforderlichen Unterlagen ein. Erforderlich sind diejenigen Unterlagen, die die Gemeinde benötigt, um den Sachverhalt beurteilen zu können.
- Ein bestimmtes Formular ist nicht vorgeschrieben.
- Eine mündliche Beantragung ist nicht möglich. Sind durch die Abweichung Vorschriften betroffen, die dem Nachbarschutz dienen, sollten Sie den Antrag vor Einreichung Ihren Nachbarn vorlegen und deren Zustimmung einholen.
- Die Gemeinde prüft Ihren Antrag und entscheidet darüber. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
Digitale Einreichung
Eine digitale Einreichung von Anträgen auf isolierte Abweichung ist derzeit noch nicht in ganz Bayern möglich. Nur bei bestimmten unteren Bauaufsichtsbehörden kann dies erfolgen. Welche dies sind, können Sie in § 1 Digitale Bauantragsverordnung nachlesen. Den Link finden Sie unter dem Reiter „Rechtsgrundlagen“.
- Der Antrag auf isolierte Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht kann unter Verwendung des Online-Assistenten digital gestellt werden. Die Unterlagen werden im Online-Assistenten in elektronischer Form (Dateien im PDF-Format) hochgeladen. Unterschriften werden durch eine Authentifizierung mittels dem Nutzerkonto „BayernID“ ersetzt.
- Der Antrag gelangt zunächst zur unteren Bauaufsichtsbehörde, die ihn unverzüglich an die zuständige Gemeinde weiterleitet.
Die Gebühren belaufen sich auf 5 % des Nutzens, der Ihnen durch die Abweichung in Aussicht steht, mindestens aber auf 75 EUR.
- keine